Die Norm legt die Lage der 3 Klemmen zueinander, zur Teilfuge und zur Kabeleinführungsöffnung des Anschlusskastens und das Größtmaß der Kabeleinführungsöffnung in Abhängigkeit vom Bemessungsstrom sowie die Mindestabstände zu den Umhüllungsflächen, die Lage der Klemmen an der Maschine und Lage und Abmessung der Anschlusskasten-Anbauflansche fest. Der mit schmalen Volllinien gezeichnete Umriss des Anschlusskastens soll nur die Darstellung verdeutlichen.
Die Klemmenanordnung gilt für drehende elektrische Maschinen mit 3 Klemmen und 11 kV Bemessungsspannung, für die mit Rücksicht auf die betrieblichen Anlagen oder die Größe der Maschine keine Anschlussbolzen unter M12 zulässig sind.
Geeignete Steckersysteme sind alternativ einsetzbar, wenn die Anbauflanschabmessungen gleich sind.
Für Kurzschlussleistungen über 330 MVA sind unabhängig von der Festlegung in DIN 46200 mindestens Anschlussbolzen mit Gewinde M16 zu verwenden.
Die Parallelschaltung von Dreileiterkabeln ist nicht zulässig.
Beim Einsatz von Mittelspannungsumrichtern gilt diese Norm ebenfalls.
Zuständig ist das UK 311.1 "Elektrische Maschinen, Leistungen und Abmessungen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.